Gefahrenabwehr

Die Gefahrenabwehr handelt von der Vorbereitung und Durchführung von Maßnahmen zum Vermeiden von Gefahren, die durch Personen oder Sachen ausgehen, und zur Reduzierung einer Gefährdung.  Die Gefahrenabwehr soll mit Abwehrmaßnahmen Sicherheit erzeugen und labile Lagen stabilisieren. 

 

Technische Sicherheit

Die Gefahrenabwehr zur Gewährleistung der Technischen Sicherheit umfasst alle Maßnahmen zur Verhinderung der Bedrohung von Menschen, Tieren und Sachgütern durch technische Fehlfunktionen. So ist ein Brand das technische Nichtvorhandensein von lebenswichtigen Voraussetzungen, wie z. B. der ausgeglichene Sauerstoffhaushalt oder die mit dem Leben vereinbare Umgebungstemperatur.

Die technische Sicherheit wird in Deutschland von kommunalen Behörden wie den Feuerwehren oder Bundesbehörden wie dem THW und privaten Hilfsorganisationen im Katastrophen- und Zivilschutz sichergestellt.

  •  Wir bieten Ihnen die Überwachung Ihrer Betriebsmittel, um technische Sicherheit zu gewährleisten!
  • Auf Prüffristen achten, Listen führen, Technische Abnahmen  und Gefährdungsermittlungen durchführen; das erledigen wir gerne für Sie!