Gefahrstoffe

Als Gefahrstoff gelten Substanzen, die ein chemisches Gefährdungspotential aufweisen (für Gefährdungen aufgrund von Radioaktivität gilt diese Definition nicht). Betroffen sein können Reinstoffe (Elemente sowieVerbindungen) oder daraus hergestellte Zubereitungen (Stoffgemische).

Alle Angaben in diesem Artikel beziehen sich auf das europäische Gefahrstoffrecht gemäß Stoffrichtlinie 67/548/EWG. Am 31. Dezember 2008 wurde im Amtsblatt der EG die Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 verkündet. Diese Verordnung führt das weltweit gültige GHS (Global harmonisiertes System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien) auf europäischer Ebene ein. Sie löst die Stoffrichtlinie ab, die 30. Juni 2015 außer Kraft tritt. Die obige Gefahrstoff-Definition hat sich dadurch nicht geändert.

Die Gefährlichkeit eines Stoffes oder einer Zubereitung wird durch Gefahrensymbole (auch Gefahrenkennzeichen genannt) sowie durch Risiko- und Sicherheitssätze angegeben. Als zusätzliches Gefährdungspotential gilt die Einstufung als CMR-Stoff (cancerogenmutagenreproduktionstoxisch, in Deutschland entsprechend Gefahrstoffverordnung auch „KMR“ – karzinogenmutagenreproduktionstoxisch).

  • Im Regelfall wird ein Gefahrstoffkataster erstellt, der Ihnen eine Übersicht gibt, welche Stoffe mit welchen Risiken in Ihrem Unternehmen vorhanden sind.